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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Hotelaufnahmeverträge „Kurhaus am Burgsee“ und „Haus Hufeland“

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Hotelzimmern zur Beherbergung, für Gesundheitswochen sowie alle für den
Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels und der Klinik
(nachstehend Hotel genannt).

2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, -haftung, Verjährung

1. Mit der Anmeldung auf der Grundlage eines unserer Prospekte bietet der Kunde
den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.

2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das Hotel zustande(auch mündlich).

3. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden
bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen gemäß der Leistungsbeschreibungen in den Prospekten zu erbringen.

2. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung gemäß Abs. 1 verändern bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch das Hotel.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise
des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für von Kunden veranlaßte Leistungen und
Auslagen des Hotels an Dritte.

4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Umsatzsteuer, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Kunden entsprechend anzupassen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens um 10 % anheben.

5. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

7. Bei Überweisungen/Kartenzahlungen aus dem Ausland werden anfallende Gebühren dem Kunden in Rechnung gestellt.

8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen und mindern.

§ 4 Rücktritt des Kunden (Stornierung)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte
Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenen Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt zum
Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlung- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

3. Bei vom Kunden ohne Rücktrittsrecht nicht in Anspruch genommenen Zimmern
bleibt der Kunde zur Zahlung verpflichtet. Das Hotel wird etwaige Einnahmen aus
anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anrechnen.

4. Dem Hotel steht es frei, im Fall der Nr. 3 vom Kunden anstelle der konkret
berechneten Zahlung folgende Pauschalen pro Person bzw. pro Buchungseinheit zu
verlangen; bei Absage in der Zeit vom 14. Bis 8. Tag 25%; in der Zeit vom 7. bis 1. Tag 50%; ab dem Tag des Beginns der Leistungspflicht des Hotels 80%. Dem
Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der tatsächliche Einnahmeausfall
des Hotels geringer ist.

5. Gruppenreservierungen - Sie können jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, werden wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen:
bis zum 60. Tag vor Reiseantritt kostenfreie Stornierung der gesamten Gruppe
bis zum 40. Tag vor Reiseantritt 25% vom Gesamtpreis
bis zum 20. Tag vor Reiseantritt 40% vom Gesamtpreis
bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 50% vom Gesamtpreis
bis zum 1. Tag vor Reiseantritt 70% vom Gesamtpreis
ab 24 Std. vor Reiseantritt 100% vom Gesamtpreis

§ 5 Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach der vertraglich gebundenen Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel
gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist
das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
· höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
· Fehler bei der Buchung vorlagen oder falsche Infos über Werbeaktionen weitergeleitet wurden(z.B. nicht korrekte Preise)
· Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in
der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden,
· das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftbzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadenersatz.

§ 6 Zimmerbestellung, -übergabe und –rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen, sonntags bis spätestens 11.00 Uhr.

§ 7 Haftung des Hotels

1. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen das Hotel als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

2. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind in Bezug auf den Ersatz von mittelbaren Schäden und/oder Mangelfolgeschäden ausgeschlossen, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Kunden gegen derartige Schäden absichern soll.

3. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff. BGB). § 7 nr. 1-3 gelten insofern nicht.

5. Bei auftretenden Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels ist der
Kunde verpflichtet, diese unverzüglich zu rügen und das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

6. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgeld, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

8. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wusch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

§ 8 Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufenthalte müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Bad Salzungen.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten – ist in kaufmännischen Verkehr Bad Salzungen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung der § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Bad Salzungen.

4. Es gilt deutsches Recht.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich gewollten wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

6. Für Veranstaltungen gilt eine gesonderte AGB.

7. Alle Angaben in den Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle früheren Publikationen über gleiche und ähnliche Maßnahmen und Termine ihre Gültigkeit.

Martin Merbitz
Geschäftsführer Stand: 11.11.2011

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Kurhaus am Burgsee für Veranstaltungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung
von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Seeklinik zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen des Trägers vom Hotel und der Klinik (nachfolgend Hotel genannt).

2. Das Hotel behält sich das Recht vor, andere als im Vertrag genannte Räume dem Veranstalter/Besteller zur Verfügung zu stellen, wenn die zur Verfügungstellung eines anderen Raumes unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Kunden zumutbar ist.

3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen mit hoher Öffentlichkeitswirksamkeit bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels. Dies gilt ebenfalls für Veröffentlichung in Form von Zeitungsanzeigen o. ä.

§ 2 Vertragsabschluss

1. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Hotels an den
Veranstalter/Besteller zustande.

2. Der Veranstalter/Besteller erkennt mit seiner Unterschrift die vertraglichen
Bestandteile und Leistungen in vollem Umfang an.

§ 3 Leistung, Preis, Zahlung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen. Alle Speisen sind zum ausschließlichen Verzehr an Ort und Stelle bestimmt.

2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des
Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden
Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchsten jedoch um 10 % erhöht werden.

4. Wird eine Umsatzgarantie auf Speisen und Getränke vereinbart, so werden bei
Nichterreichen dieses Umsatzes Bereitstellungskosten in Höhe von 80 % der Differenz zwischen tatsächlich erreichtem Speise- und Getränkeumsatz und Umsatzgarantie dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

§ 4 Rücktritt

1. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund von dem Vertrag
zurückzutreten, falls:
· höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
· Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
· das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. dem Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

2. Das Hotel hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

3. Es besteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Hotel,
außer bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Hotels.

4. Die Stornierung der Veranstaltung durch den Besteller ist wie folgt möglich:
· bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei,
· bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: vereinbarte Raummiete zuzüglich 35 %
des entgangenen Speiseumsatzes,
· kürzer als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: vereinbarte Raummiete zuzüglich
70 % des entgangenen Speiseumsatzes.
· Die Berechnung des Speiseumsatzes erfolgt nach der Personenzahl

5. Die Stornierung der Veranstaltung ist in schriftlicher Form vorzunehmen. Maßgeblich für Fristwahrung ist der Eingang der Stornierung beim Hotel.

6. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines
höheren Schadens vorbehalten.

§ 5 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl muß spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der gastronomischen Leitung mitgeteilt werden.

2. Als Abrechnungsgrundlage dient die Teilnehmerzahl, die uns fünf Werktage vor
Veranstaltungsbeginn genannt wird.

3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl
berechnet.

4. Bei Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu verändern. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

§ 6 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und
sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht
und auf Rechnung des Veranstalters. Miet- und/oder Bereitstellungskosten werden
vor Veranstaltungsbeginn vereinbart.

2. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße
Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung
dieser Einrichtungen frei.

3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters, unter
Nutzung des Stromnetzes des Hotels, bedarf der schriftlichen Zustimmung. Die
durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen
und berechnen.

4. Der Veranstalter ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-,
Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel
eine Anschlussgebühr verlangen.

§ 7 Eingebrachte Gegenstände

1. Der Veranstalter hat keinen Anspruch auf Stellung von Hilfspersonal für den
Transport und Aufbau von Waren und sonstigen Gegenständen, die vom Veranstalter oder Dritten eingebracht werden. Die Anlieferung von jeglichen Materialien hat grundsätzlich über die Warenannahme des Hotels in der Zeit von 7 – 17 Uhr zu erfolgen. Ein entsprechender Hinweis, über Art und Umfang
des anzuliefernden Materials ist frühzeitig der gastronomischen Leitung zu geben.
Für im voraus eingebrachte Waren oder Gegenstände behält sich das Hotel das
Recht vor, Aufwendungen wie Personal, Lagerung oder Aufbau, je nach Aufwand
in Rechnung zu stellen.

2. Mitgeführte oder eingebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche
Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt bei Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.

3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen.

§ 8 Haftung des Veranstalters

1. Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter
Handlung sind sowohl gegen das Hotel als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

2. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind in Bezug auf den Ersatz von mittelbaren Schäden und/oder Mangelfolgeschäden ausgeschlossen, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Kunden gegen derartige Schäden absichern soll.

3. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 9 Haftung des Veranstalters

1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäuden oder Inventar, die durch
Veranstaltungsteilnehmer bzw. – besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem
Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

2. Das Hotel kann vom Veranstalter die Stellung einer angemessenen Sicherheit (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden keine Anwendung.

2. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort
ist Bad Salzungen. Gerichtsstand ist ausschließlich Bad Salzungen, wenn der Veranstalter Kaufmann ist.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Martin Merbitz
Geschäftsführer Stand: 11.11.2011

Asklepios Klinik Bad Salzungen GmbH

Sitz der Gesellschaft Königstein/TS
Registergericht: AG Königstein/TS. HRB 3734
VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG, BLZ 84094754, Kt. 3604080
oder Wartburg-Sparkasse, BLZ 840 550 50, Kto.-Nr. 70 72
USt-ID-Nummer: DE 236792342
Geschäftsführer: Martin Merbitz, Dr.h.c. Peter Coy, Norbert Schneider
Ein Unternehmen im Verbund der Asklepios Kliniken.

Info und Buchung unter

(0 36 95) 65 20 88

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